aufgabenstellung
| die machbarkeitstudie soll die rahmenbedingungen für ein neues zentrum für teile der verwaltung des kantons solothurn und der stadt grenchen beim bestehenden stadthaus „hotel-de-ville“aufzeigen. sie liefert die grundlagen für den vorgesehenen projektwettbewerb. untersucht wurden mögliche volumetrie, gebäudetypologie, städtebauliche verträglichkeit, realisierbare nutzflächen, ausnützungsziffer, erschliessung, etappierung und grobkostenschätzung. anzahl stockwerke und gebäudehöhe können im rahmen eines gestaltungsplans festgelegt werden. unter anderem wurden folgende variantenstudien erarbeitet und bewertet. - v01 einzelbaukörper mit vorplatz und attraktiver eingangssituation zu bahnhofstrasse. das „hotel de ville“ bleibt als eigenständiger baukörper erhalten. die trennung von alt und neu führt zu betrieblichen nachteilen. eine etappierung ist schwierig. ein hochhaus ist an diesem standort kaum bewilligungsfähig. - v02 einzelbaukörper an baulinie zu bahnhofstrasse mit geschossweiser südseitiger anbindung an stadthaus. die baulücke zum strassenraum wird geschlossen. die geschossweise anbindung an das „hotel de ville“ ergibt betriebliche vorteile. lift und toiletten können in den neubau ausgelagert werden. - v03 einzelbaukörper mit vorplatz und attraktiver eingangssituation zu bahnhofstrasse und geschossweiser ostseitiger anbindung an stadthaus. das „hotel de ville“ bleibt als eigenständiger baukörper erhalten. die geschossweise anbindung an das „hotel de ville“ ergibt betriebliche vorteile, wirtschaftliche grundrisse und eine hohe ausnutzung. der neubau ist etappierbar. - v04 überbauung mit gedecktem innenhof und integration des stadthauses. alle geschossflächen gruppieren sich um einen attraktiven innenhof, der als begegnungsraum dient. die einbindung des „hotel de ville“ ergibt betriebliche vorteile.
2015 wurde der projektwettbewerb für das verwaltungszentrum durchgeführt. der kredit für die ausführungsplanung wurde später aber nicht mehr bewilligt. |